Makleralleinauftrag

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den angestrebten Kauf, Verkauf oder die Vermietung zum Abschluss zu führen. Zu den Aufgaben des Maklers zählt unter anderen, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler einzuschalten oder gar selbst tätig zu werden. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag seine gesamte Fachkompetenz, seine Netzwerkverbindungen, seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.

Kurz zeigen wir Ihnen die Risiken ohne Makleralleinauftrag auf:

Anders als beim Alleinauftrag verpflichtet sich ein Makler beim allgemeinen Auftrag zu keiner besonderen Aktivität, um den Auftrag voran zu treiben. Der Makler könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.

Werden dann, wie es bei Allgemeinaufträgen häufig noch erfolgt, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der potentielle Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Auch besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie überangeboten wird, so z.B. die selbe Immobilie gleichzeitig mehrfach in identischen Medien angeboten wird – zum Teil sogar zu unterschiedlichen Konditionen. Dies stellt weder das Objekt selbst noch die Seriosität des Eigentümers wie auch des Maklers in eine besonders verlässliche Position. Es kann gar die Verkaufschancen der Immobilie aufgrund von fehlendem Vertrauen gegenüber dem möglichen Vertragspartner dezimieren. Nur beim Alleinauftrag steht dem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollten Sie bei dieser komplexen Materie nicht leichtfertig verzichten.